Was ist eine Aufrüstung?

Unter der Aufrüstung verstehen wir die technische Verbesserung bzw. Erweiterung einer bestehenden Abgasreinigungsanlage.

Meistens wurde die Abgasreinigungsanlage bereits ab Werk eingebaut und passend zu den damals  geltenden Vorschriften zugelassen. 
An der Schlüsselnummer zu "1" kann an der 5. und 6. Stelle die Eintragung geprüft werden.
Stand der Technik bis etwa Bj. 92: 
- z.B. Schlüsselnummer "01" oder "03" oder "11",
- ab Bj. 93 Schlüsselnummer "14".

Erst mit der EURO2 (ab 1995 beginnend) erhielt die Eintragung "25" oder "26" für die Kfz-Steuer eine finanzielle Bedeutung:
- Spreizung auf 12,00 DM/100ccm > wirksam ab 01.07.1997

Ziel der Aufrüstung ist also, die Abgasqualität um eine oder zwei Qualitätsstufen zu verbessern und diese Verbesserung mit einer neuen Schlüsselnummer zu belegen.

Anmerkung:
Gelegentlich gibt es bereits Fahrzeuge mit alten Schlüsselnummern ( "01" ), die schon damals den heute geltenden Abgasnormen entsprochen haben. Bei diesen Fahrzeugen (mit meist kleinem Hubraum) wird häufig eine "Mogelpackung" (Zitat ADAC) zur scheinbaren Verbesserung angeboten.